Unsere Verpflichtung

Der Anwalt verpflichtet sich, die Interessen seiner Mandanten sorgfältig und zügig zu vertreten.

Dies bedeutet insbesondere, dass der Anwalt sich verpflichtet


  • Information des Mandanten über das mögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis seines Mandats.
  • Den Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen über die Stärken und Schwächen seines Falles informieren, so dass der Mandant in Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, ob er sich an dem Gerichtsverfahren und/oder einem anderen Schritt beteiligen möchte.