Der Anwalt verpflichtet sich entsprechend den Berufsregeln, die Interessen der Klientschaft sorgfältig und gewissenhaft zu vertreten.
Das heisst, der Anwalt verpflichtet sich
- die Klientschaft vorab über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Mandats aufzuklären
- die Klientschaft gemäss seinem Wissensstand derart über die Stärken und Schwächen ihres Dossiers zu informieren, dass die Klientschaft entscheiden kann, welche Massnahmen sie treffen und/oder welches Gerichtsverfahren sie führen möchte.