Unsere Verpflichtung

Der Anwalt verpflichtet sich entsprechend den Berufsregeln, die Interessen der Klientschaft sorgfältig und gewissenhaft zu vertreten.

Das heisst, der Anwalt verpflichtet sich


  • die Klientschaft vorab über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Mandats aufzuklären
  • die Klientschaft gemäss seinem Wissensstand derart über die Stärken und Schwächen ihres Dossiers zu informieren, dass die Klientschaft entscheiden kann, welche Massnahmen sie treffen und/oder welches Gerichtsverfahren sie führen möchte.